Führerscheinklasse

Klasse T

Fahrzeugart:

  1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
    • bis 60 km/h
    • auch mit Anhängern
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen auch selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke):
    • bis 40 km/h
    • auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: AM/L

Bemerkungen: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren