Führerscheinklasse

Klasse L

Fahrzeugart:

  1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
    • bis 40 km/h
    • auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils:
    • bis 25 km/h
    • auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen:

Bemerkungen: