Führerscheinklasse
Klasse C
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A):
- über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrerschulung
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach Erwerb der „Grundqualifikation BKF“ im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossen: C1
Bemerkungen: Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Voraussetzungen : augenärztliches Gutachten und ein Gesundheitsgutachten

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4 Standorte
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4 x in der Woche Unterricht
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Viele Klassen