Führerscheinklasse

Klasse C

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A):

  • über 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrerschulung
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

Mindestalter:

  1. 21 Jahre
  2. 18 Jahre nach Erwerb der „Grundqualifikation BKF“ im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarem Ausbildungsberuf

Eingeschlossen: C1

Bemerkungen: Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

Voraussetzungen : augenärztliches Gutachten und ein Gesundheitsgutachten