Führerscheinklassen
Übersicht der Klassen
- Klasse AM "50er"
- Klasse A1 "Motorrad, 125er bis 80 km/h"
- Klasse A2
- Klasse A "Motorrad, begrenzt und unbegrenzt"
- Klasse L "Traktor bis 25 km/h"
- Klasse T "Traktor bis 60 km/h"
- Klasse B "Auto"
- Klasse B96
- Klasse BE "Auto mit Anhänger"
- Klasse C "LKW"
- Klasse CE "LKW mit Anhänger"
Klasse AM
Fahrzeugart:
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor):
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor) - Dreirädrige Kleinkrafträder und
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils:
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm (Fremdzündmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: -
Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeug ohne Batterien)
Klasse A1
Fahrzeugart:
- Krafträder (auch mit Beiwagen):
- bis 125ccm
- bis 11kw (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kw/kg) - Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder):
- über 45 km/h
- über 50ccm
- bis 15kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM
Bemerkungen: -
Klasse A2
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: AM/A1
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Klasse A
Fahrzeugart:
- Krafträder (auch mit Beiwagen):
- über 45 km/h
- über 50 ccm - Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder):
- über 45 km/h
- über 50ccm
- über 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
- 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
- 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Eingeschlossen: AM/A1/A2
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Klasse L
Fahrzeugart:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h) - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils:
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: -
Bemerkungen: -
Klasse T
Fahrzeugart:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen auch selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke):
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM/L
Bemerkungen: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren
Klasse B
Fahrzeugart:
Fahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A):
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiten Fahren"
- im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
- oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossen: AM/L
Bemerkungen: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung
Klasse B96
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B:
- mit Anhänger
- über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
Mindestalter: siehe B
Eingeschlossen: siehe B
Bemerkungen: Erwerb durch Fahrerschulung
Klasse BE
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B:
- mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3500 kg
Mindestalter: siehe B
Eingeschlossen: siehe B
Bemerkungen: Erwerb durch praktische Prüfung
Klasse C
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A):
- über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrerschulung
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach Erwerb der "Grundqualifikation BKF" im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossen: C1
Bemerkungen: Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Klasse CE
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C:
- mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg
Mindestalter: siehe C
Eingeschlossen: C1E/BE/T
Bemerkungen: siehe C
Fahrschule Carsten Presber
Öchtringhauser Str. 10
59558 Lippstadt-Hörste
Tel. 02948 / 289633
Fax 02941 / 289635
Auto 0172 / 2377966
täglich Unterricht
Bad Waldliesborn: Mo und Mi
Lippstadt: Mo bis Fr
Geseke: Mo bis Do
Hörste: Di und Do
Anmeldung: ab 18.30 Uhr
Unterricht: ab 19.00 Uhr