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Führerscheinklassen

 

Übersicht der Klassen

Klasse AM

Fahrzeug für Klasse: AM

Fahrzeugart:

  1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor):
    - bis 45 km/h
    - bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
    - bis 4 kW (Elektromotor)
  2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
  3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils:
    - bis 45 km/h
    - bis 50 ccm (Fremdzündmotor)
    - bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: -

Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeug ohne Batterien)

Klasse A1

KTM 125 Duke

Fahrzeugart:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen):
    - bis 125ccm
    - bis 11kw (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kw/kg)
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder):
    - über 45 km/h
    - über 50ccm
    - bis 15kW

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: AM

Bemerkungen: -

Klasse A2

KTM 690 Duke

Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossen: AM/A1

Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

Klasse A

BMW F 700 GS

Fahrzeugart:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen):
    - über 45 km/h
    - über 50 ccm
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder):
    - über 45 km/h
    - über 50ccm
    - über 15 kW

Mindestalter:

  1. 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
  2. 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
  3. 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)

Eingeschlossen: AM/A1/A2

Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung

Klasse L

Klasse L

Fahrzeugart:

  1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
    - bis 40 km/h
    - auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils:
    - bis 25 km/h
    - auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: -

Bemerkungen: -

Klasse T

Klasse T

Fahrzeugart:

  1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
    - bis 60 km/h
    - auch mit Anhängern
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen auch selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke):
    - bis 40 km/h
    - auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: AM/L

Bemerkungen: Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren

Klasse B

Fahrzeug für Klasse B

Fahrzeugart:
Fahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A):
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)

Mindestalter:

  1. 18 Jahre
  2. 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiten Fahren"
    - im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb"
    - oder vergleichbarem Ausbildungsberuf

Eingeschlossen: AM/L

Bemerkungen: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung

Klasse B96

BMW F 800 S

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B:
- mit Anhänger
- über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)

Mindestalter: siehe B

Eingeschlossen: siehe B

Bemerkungen: Erwerb durch Fahrerschulung

Klasse BE

Fahrzeug und Anhänger für Klasse BE

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B:
- mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3500 kg

Mindestalter: siehe B

Eingeschlossen: siehe B

Bemerkungen: Erwerb durch praktische Prüfung

Klasse C

Fahrzeug für Klasse C

Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A):
- über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrerschulung
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg

Mindestalter:

  1. 21 Jahre
  2. 18 Jahre nach Erwerb der "Grundqualifikation BKF" im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf

Eingeschlossen: C1

Bemerkungen: Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung

Klasse CE

Fahrzeug für Klasse CE

Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C:
- mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg

Mindestalter: siehe C

Eingeschlossen: C1E/BE/T

Bemerkungen: siehe C

Fahrschule Carsten Presber

Öchtringhauser Str. 10
59558 Lippstadt-Hörste

Tel. 02948 / 289633
Fax 02941 / 289635
Auto 0172 / 2377966

täglich Unterricht

Bad Waldliesborn: Mo und Mi
Lippstadt: Mo bis Fr
Geseke: Mo bis Do
Hörste: Di und Do

Anmeldung: ab 18.30 Uhr
Unterricht: ab 19.00 Uhr